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Berufsunfähigkeitsversicherungen

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Berufsunfähigkeitsversicherung für Volkswirte – Beachten Sie die Fragen nach der Gesundheit, sonst kann es kritisch werden - Die Berufsunfähigkeitsprozessquote ist wichtig für die Beurteilung und Wahl des Versicherungsunternehmens - Ihr Spitzenprodukt am Markt!


Themenübersicht:


> Wo erhalten Sie qualitativ hochwertige Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsschutz?
> Welche derzeitig geltenden gesetzlichen Regelungen machen Informationen notwendig?
> Welche Formulierungen im speziellen Bedingungswerk einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind von Vorteil?
> Bei welchem Spezialisten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten Sie anfragen?
> PDF-Downloads zum Thema


 

Gibt Ihnen Ihre Gesundheit jetzt noch die Chance einen guten Vertrag abzuschließen?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht im Prinzip jeder Berufstätige!


Da die Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV) als zielgruppenorienter Versicherer eine Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit ohne jegliche Verweisung bereithält wurden die entsprechenden Informationen auf dieser Webseite für Sie bereitgestellt. Diese Absicherung können Wirtschaftswissenschaftler nutzen und so ist es verständlich, dass diese Informationen für Diplom-Volkswirte bereitgestellt wurden. Auch für Dipl.-Volkswirte ist es wichtig in den einzelnen beruflichen und privaten Lebensphasen eine qualitativ hochwertige Absicherung für den Bereich der Berufsunfähigkeit, soweit gewünscht, nutzen zu können. Gute Informationen sind somit die Grundlage von zu treffenden Entscheidungen für eine sicher notwendige optimale Abstimmung der privaten und beruflichen Vorsorge sowie des eigenen Vermögensaufbaus.

Über diese, speziell für Sie eingerichteten Webseiten erhalten Sie daher Informationen über Produkte, welche genau auf die Bedürfnisse von Volkswirten abgestimmt sind und die notwendige Absicherung z.B. durch ein qualitativ hochwertiges Bedingungswerk im Bereich einer Berufsunfähigkeitsabsicherung anbieten. Ebenfalls erhalten Sie durch den gestalteten Onlineservice der Agentur, neben einer persönlichen Beratung aus der Agentur heraus, auch einen entsprechenden weitergehenden Informationsservice. Wir bieten Ihnen somit die sicher notwendigen Informationen für Produktvergleiche und geben Ihnen die Möglichkeit einer E-Mailanfrage, soweit Sie unseren Service nutzen möchten.

Ehefrauen und Mitarbeiter von DANV versicherbaren Arbeitgebern sowie der weiteren Berufe und Berufsgruppen können ebenfalls dieses Qualitätsprodukt im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen nutzen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Volkswirte - ABV – Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen - ACA –Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland - ADM – Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute - AFB – Arbeitgeberverband Freier Berufe - AfW – Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft - AGA – Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung - AGEV – Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie - AGP –Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft - AMF – Arbeitsgemeinschaft Mittelständischer Fachverbände - ARV – Akademischer Ruhestandsverein - ASU – Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer - ATICOM – Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher - AUB – Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Betriebsangehöriger - AWM – Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand - BbauSV – Bundesverband deutscher Bausachverständiger - BDA – Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände - BDGS – Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger - BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie - BDIVWA – Bund der Diplom-Inhaber der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien - BDS/DGV – Bundesverband der Selbständigen – Deutscher Gewerbeverband - BDSF – Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter - BDSG – Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Gutachter - BDU – Bundesverband Deutscher Unternehmensberater - BDÜ – Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer - BDV – Bundesverband Deutscher Verkaufs- und Vertriebskräfte - BDVT – Bundesverband Deutscher Verkaufsförderer und Trainer - BdWi – Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - BFB – Bundesverband der Freien Berufe - BFP – Bundesverband Finanz-Planer - BFW – Bundesfachverband Wohnungsverwalter - BGA – Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels - BGV – Bund Deutscher Geschäftsführer und Vorstandmitglieder - BJU – Bundesverband Junger Unternehmer - BKU – Bund Katholischer Unternehmer - Bundesverband Lohnunternehmen - BPV – Bundesverband Personalvermittlung - bsg – Bundesfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen - BUS – Betreuungsverbund für Unternehmer und Selbständige - BV HdH – Bundesverband der Betriebswirte des Handwerks - BvB – Bundesverband der vereidigten Buchprüfer - BVBC – Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller - bdvb – Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte - BVDI – Bundesverband Deutscher Investmentberater - BVFS – Bundesverband freier Sachverständiger - BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft - BVSI – Bundesverband Selbständige in der Informatik - BvU – Bund versicherter Unternehmer - CDH – Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb - DDV – Deutscher Direktmarketing-Verband - DEHOGA – Deutscher Hotel- und Gaststättenverband - DGI – Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis - DGRI – Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik - difu – Deutsches Institut für Unternehmensberatung - DMV – Deutscher Marketing-Verband - DUV – Deutscher Unternehmensverband Vermögensberatung - EMAA – European Management Accountants Association - EMU –Europaverband mittelständischer Unternehmen und Verbände - FiFa – Bundesverband Finanzdienstleistungen - GI – Gesellschaft für Informatik - GPRA – Gesellschaft Public Relations Agenturen - IASU – Interessenverband Arbeitgeber, Selbständiger und Unternehmer - IDW – Institut der Wirtschaftsprüfer - IVS – Interessenverband Selbständiger - KAD – Katholische Akademikerarbeit Deutschlands - KKV – Bundesverband des Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung - UBV – Verband der Umweltbetriebsprüfer und –gutachter - UDU – Union Deutscher Unternehmensberater - UFB – Union Freier Berufe - ULA – Union der Leitenden Angestellten - UMW – Unternehmerverband mittelständische Wirtschaft - UWV NORD OST – Unternehmens- und Wirtschaftsberater Verband Nord Ost - VAA – Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie - VDF – Verband der Führungskräfte in Bergbau und Energiewirtschaft und zugehörigem Umweltschutz - VdU – Verband Deutscher Unternehmerinnen - - VGA – Bundesverband der Assekuranzführungskräfte - vlf – Bundesverband Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen - VRW – Bundesverband Rechts- und Wirtschaftsdienste - VSG – Verband Selbständiger und Gewerbetreibender - VÜ – Verband der Übersetzungsbüros - VWA – Bundesverband Deutscher Verwaltungs – und Wirtschafts-Akademien - WJD – Wirtschaftsjunioren Deutschland - Berufsunfähigkeitsversicherung für Volkswirte






Berufsunfähigkeitsversicherung ohne jegliche Verweisung



 

Die gesetzlichen Regelungen betreffen auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Volkswirte!


Wie jede andere Berufsgruppe auch müssen Dipl.-Volkswirte sich, unabhängig davon ob Sie eine selbständige Tätigkeit anstreben oder Ihre berufliche Zukunft in einem bestehenden Unternehmen sehen, gegen die Risiken des beruflichen Lebens absichern, zumal jede berufliche Tätigkeit als Basis für den privaten Lebensstandard anzusehen ist. Die berufliche Leistungsfähigkeit über den Zeitraum der gesamten Tätigkeit ist somit der Schlüssel für den persönlichen Lebensstandard. Niemand wird eine akademische Ausbildung, mit dem damit verbundenen späteren Einstieg in die berufliche Laufbahn, anstreben, um bereits einige Jahre später die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr anwenden zu können und somit aus gesundheitlichen Gründen den angestrebten oder bereits erworbenen Lebensstandard einschränken oder gar aufgeben zu müssen. Die Absicherung der wirtschaftlichen Folgen einer Berufsunfähigkeit, welche die persönliche berufliche Tätigkeit ständig begleiten ist notwendig, denn die Grundlage für eine gute berufliche und persönliche Entwicklung ist die eigene Gesundheit.

Mit dem Begriff Berufsunfähigkeit verbinden die meisten Menschen fast ausschließlich Unfälle. Die Statistik zeigt jedoch, dass nur 4,1 Prozent aller Berufsunfähigkeiten auf Unfälle zurückzuführen sind. Allein psychische Belastungen z.B. Stress und seine Folgen, führen fast sechs mal so häufig zur Berufsunfähigkeit.

Wer kommt im Todesfall für die Hinterbliebenen auf? Wer sorgt im Berufsunfähigkeitsfall dafür, dass am gewohnten Lebensstandard keine oder wenig Abstriche gemacht werden müssen? Bleibt der Unternehmenserfolg erhalten, kann die bisherige Position im Unternehmen gehalten werden, halten Kunden die Treue und bleibt der Wert des Unternehmens erhalten? Aus diesen Fragestellungen, welche die Tiefe der anstehenden Probleme kurz aufzeigen, kann nur ein Fazit gezogen werden:

Berufsunfähigkeit ist ein Risiko mit fatalen finanziellen Folgen!

Die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Dipl.-Volkswirte ergibt sich somit aus dem permanenten Risiko und dem hohem Ausbildungsgrad, welcher abgesichert werden muß, somit von selbst.


Jede vierte Rente wird nach derzeitigen Kenntnissen mittlerweise nicht mehr aus Altersgründen, sondern wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Die gesetzliche Absicherung bietet aber keinen ausreichenden finanziellen Schutz mehr. Die gesetzliche Rentenversicherung bringt nach der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab 01.01.2001 sicher keine Lösung des Problems, abgesehen von der schon vorher geringen Anspruchshöhe. Einen Berufsschutz – im bisherigen Beruf oder in einer zumutbaren anderen Tätigkeit – gibt es für nach dem 01.01.1961 Geborene nicht mehr. Es gilt der allgemeine Arbeitsmarkt.

Dabei bedeuten:
  • Leistungsfähigkeit weniger als 3 Stunden pro Tag = volle Erwerbsminderungs-Rente
  • Leistungsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag = halbe Erwerbsminderungs-Rente.


Angesichts der vorausliegenden langen aktiven Berufsjahre ist eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung sicher mehr als nur eine kleine Entscheidung, zumal es sich durchaus um ein hohes finanzielles Risikovolumen handeln kann. Dagegen verblasst jede noch so hohe alleinige Alters- und Hinterbliebenenvorsorge; diese erfordert im Falle der Berufsunfähigkeit eventuell noch weitere Beitragszahlungen oder sie müsste dann vielleicht aus Liquiditätsgründen drastisch reduziert werden. Eine fehlende Absicherung hätte somit auch finanzielle Folgen für den weiteren Lebensweg. Je nach Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kann es um ein Risikovolumen von mehreren Millionen € gehen.

Hier greift eine unserer Kernkompetenzen. Seit vielen Jahren ist die DANV mit dem Risiko Berufsunfähigkeit vertraut. Nutzen Sie vor Entscheidungen in diesen wichtigen Versorgungsfragen ihren Agenturservice. Rufen Sie uns an und sichern sie sich Ihren langfristigen wirtschaftlichen Nutzen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Dipl.-Volkswirte sicher notwendig.


Berufsunfähigkeitsversicherung für Volkswirte - Berufsunfähigkeitsversicherung für Volkswirte






TOP-Bedingungswerk



 

Welche Vertragsklauseln innerhalb einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Volkswirte sind von Vorteil?


Es haben sich nun einmal die gesetzlichen Versorgungssysteme vom bisherigen Berufsunfähigkeitschutz weitgehend getrennt. Somit liegt die Initiative und Verantwortung zur Absicherung dieses erheblichen Risikos in der privaten Verantwortung der Betroffenen.

Da sich die Zahl der Versicherer, welche auf eine abstrakte Verweisung verzichten beträchtlich erhöht hat wurde einer Vielzahl von Anbietern in diesem Bereich von Ratingagenturen die Note „sehr gut“ verliehen. Wer nicht als Risikoperson gilt, kann somit unter vielen Angeboten wählen und vergleichen. Doch Versicherer müssen nicht jedem die Absicherung anbieten. Jeder potentielle Kunde wird individuell taxiert. Bei bestimmten Berufen, Krankheiten oder Hobbys können natürlich auch Ablehnungen erfolgen oder nur eingeschränkter Schutz gewährt werden. Dies unabhängig von den weiteren einschränkenden Vertragsbedingungen.

Die kundenfreundlichste Regelung der konkreten und absoluten Nichtverweisung bietet jedoch außer der DANV als Spezialanbieter kein weiterer Mitbewerber an.

Bei der DANV finden Sie eben auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Dipl.-Volkswirte. Die Bedingungen sind somit bei der Wahl einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend. Erst danach sollten Sie ebenfalls einen Preisvergleich vornehmen!

1. Abstrakte oder konkrete Verweisung
Qualitätskriterium ist, ob das Bedingungswerk im Falle des Eintritts der BU vorsieht, dass der Versicherte auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann, die er mit seinen Restfähigkeiten noch ausüben könnte. Besteht diese Möglichkeit wird der berufsunfähige auf diese Tätigkeit verwiesen und erhält keine Leistung.

Die mit „sehr gut“ am Markt bewerteten Anbieter verzichten auf eine Verweisung, sofern der Versicherte den Verweisungsberuf nicht tatsächlich ausübt. Dies nennt man eine abstrakte Nichtverweisung.

Im Gegensatz zu der von der DANV angebotenen konkreten und absoluten Nichtverweisung. Diese Regelung ergibt eine erhebliche Besserstellung des Versicherten. Der Berufsunfähige kann in keinem Fall verwiesen werden, selbst dann, wenn er einen anderen Vollzeitberuf noch ausüben kann oder sich umschulen lässt.

Eine zusätzliche Vorteilsregelung in ihren Bedingungen hat die DANV ihre Zielgruppen an der Hochschule im Bedingungswerk. Die Maßzahl 50 % Berufsunfähigkeit wird hier nicht auf die ausgeübte Tätigkeit bezogen, sondern auf das angestrebte Berufsziel.

2. Karrieresicherungs- und Beamtenklausel
Da z.B. die Tätigkeitsmerkmale bei allen juristischen Berufen gleich sind, braucht sich der studierende aus einer Zielgruppe in bezug auf das berufsbild noch nicht festzulegen. Es reicht das angestrebte Berufsziel. Diese Klausel nennt man die sogenannte Karrieresicherungsklausel. Wirtschaftswissenschaftler und Juristen profitieren also erheblich von der Berufsunfähigkeitsabsicherung der DANV. Hinzu kommt im Falle der vorzeitigen Dienstunfähigkeit die Beamtenklausel welche besagt, dass sich ein weiterer medizinischer Nachweis der Berufsunfähigkeit erübrigt, da die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit laut Bedingungswerk als unwiderlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit i.S. der Bedingungen anzusehen ist (echte und dauerhafte Beamtenklausel). Eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, auch wenn diese tatsächlich ausgeübt wird, ist auch hier nicht möglich.

Kriterium ist die absolute Nichtverweisbarkeit.

Die Berufs- oder auch die Erwerbsunfähigkeit kann jeden Berufstätigen treffen. Fest steht, die staatliche Erwerbsminderungsrente kann oftmals nicht einmal die Grundversorgung der Betroffenen sicherstellen. Das Ergebnis im Ernstfall: Ihr gewohnter Lebensstandard kann nicht gehalten werden. Die Problemlösung: eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – in Verbindung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung.

Vorteil 1 Der gewohnte Lebensstandard bleibt erhalten
Durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch dann beibehalten, wenn Sie etwa aufgrund einer Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Vorteil 2 Der Berufsunfähigkeitsschutz ist auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
Durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird Ihnen ein Schutz geboten, der optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden kann.

Vorteil 3 Die Hauptversicherung läuft weiter
Die Gesellschaft übernimmt die weiteren Beitragszahlungen für die Hauptversicherung, so dass die Alters- und Hinterbliebenenversorgung ohne Abstriche bestehen bleibt.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Volkswirte – BDIVWA – Bund der Diplom-Inhaber der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien - BdWi – Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - BGV – Bund Deutscher Geschäftsführer und Vorstandmitglieder - BJU – Bundesverband Junger Unternehmer - bdvb – Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte - BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft VAA – Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie - WJD – Wirtschaftsjunioren Deutschland - Berufsunfähigkeitsversicherung für Volkswirte






Ihr Spitzenprodukt am Markt


Für Volkswirte, welche sich einer beamtenrechtlichen Laufbahn zuwenden, ergeben sich im Bereich einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch andere zu beachtende Aspekte. Diese betreffen die Unterschiede zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Selbstverständlich wird von fast jedem Versicherer unter dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung ein entsprechender Schutz angeboten. Aufgrund der großen Vielfalt der Angebote sowie der großen Bedeutung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) werden gerade auch für diesen Bereich von den renommierten Ratingagenturen Bewertungen der BUV-Produkte vorgenommen. Leider berücksichtigen diese Ratings weniger das Konsumenteninteresse von Beamten, da diese bislang als gut versorgt galten. Im übrigen sollte sowohl für den Bereich einer Dienstunfähigkeitsversicherung, als auch einer Berufsunfähigkeitsversicherung das optimale Bedingungswerk genutzt werden, da der spätere Lebensweg vielleicht wieder aus der beamtenrechtlichen Laufbahn herausführt und dann ein entsprechend gutes Bedingungswerk für den Bereich Berufsunfähigkeit zwingend notwendig ist.

Lassen Sie sich durch diese Ratings nicht auf die falschen Fährten bringen, da sämtliche BU-Ratings z.Zt. für Nichtbeamte gemacht wurden.

Die dort aufgeführten Kriterien können nur hilfreich sein, wenn es um die Empfehlung einer Versicherung für Nichtbeamte geht oder Ihnen bei der Verweisungsproblematik helfen.

1. Die Beamtenklausel
Beamte benötigen eine eigene Definition der Berufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit, da in der Regel das Bedingungswerk einer BUV eine Indikation des begutachtenden Privatarztes von mindestens 50 % darlegt, die Entlassung eines Beamten wegen Berufsunfähigkeit erfolgt jedoch nach den Kriterien des Dienstherrn. Hier gilt die 50 % Grenze nicht!

Wird ein Beamter somit wegen Berufsunfähigkeit vom Dienstherrn entlassen steht er vor dem Problem, dass er zusätzlich noch den Nachweis einer Berufsunfähigkeit von mehr als 50 % erbringen muß. Gelingt ihm dies nicht greift der vertragliche Schutz aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung - Lehrer - oder Dienstunfähigkeitsversicherung nicht.

Hierfür gibt es bei einigen wenigen Versicherern die sogenannte echte und vollständige Beamtenklausel welche als vorteilhafte Definition

„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen“

Der Versicherer schließt sich somit vorbehaltlos der Entscheidung des Dienstherrn an. Ein zweiter medizinischer Nachweis der Berufsunfähigkeit ist nicht erforderlich

Die bekannte unechte Beamtenklausel mit dem Vermerk

„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung aus medizinischen Gründen in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen“

lässt dem Versicherer einen Vorbehalt bei der medizinischen Nachprüfung. Er schließt sich somit nicht ohne weiteres der Entscheidung des Dienstherrn an.

In der Regel wird unter drei verschiedenen Formen der Dienstunfähigkeitsklausel unterschieden.

Typ 1 mit der vorteilhaftesten Formulierung
„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen“
Diese Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten vollen Schutz.
Typ 2 gültig nur für Lebenszeitbeamte
„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen“
Hier fehlt „die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit“, so dass nur Beamte auf Lebenszeit einen wirklich messbaren Nutzen haben.
Typ 3 als die unechte Dienstunfähigkeitsklausel
„(1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
(2) Für Beamte gilt: Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach Satz 1.“
Hier gelten für Beamte die gleichen Bewertungsgrundsätze wie bei einer Berufsunfähigkeit. Für Beamte, die dienstunfähig aber nicht berufsunfähig sind – weil sie theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnten – besteht demnach keine ausreichende Absicherung.

2. Die Verweisung
Wenn der Versicherer sich die Möglichkeit einer Verweisung auf eine andere Tätigkeit, die der Versicherte aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung noch ausüben könnte offen hält nützt die beste DU-Klausel nichts. Versicherer mit gutem Bedingungswerk verweisen über die sog. abstrakte Verweisung dann nicht, wenn der Versicherte diese Tätigkeit tatsächlich nicht ausübt. Über die konkrete Nichtverweisung aber selbst dann nicht wenn die Verweistätigkeit ausgeübt wird.

Diese vorteilhafteste Regelung wird z. Zt. in Verbindung mit der echten und vollständigen Beamtenklausel nur noch von der DANV angeboten.

Vor diesem Hintergrund sollten Personen, welche eine beamtenrechtliche Laufbahn anstreben, ihre Versicherung nur bei einem Anbieter mit echter und vollständiger Beamtenklausel abschließen und nach Möglichkeit immer Wert auf eine vorteilhafteste Formulierung legen. Da viele Versicherungsgesellschaften ihre Dienstunfähigkeitsklauseln um zahlreiche weitere Einschränkungen erweitert haben muss ebenfalls auf weitere Verweisungsmöglichkeiten geachtet werden. Hinzu kommt die Prüfung des Bereiches Berufsunfähigkeit in den Bedingungen, um bei einem eventuellen späteren Berufswechsel entsprechend abgesichert zu sein!





Versicherungsvergleich möglich



 

Die DANV als Spezialist im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen!


Die DANV, Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung, als Spezialist und Zielgruppenanbieter auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeitsabsicherung bietet neben den genannten Berufsgruppen insbesondere, aufgrund ihrer beruflichen Ausrichtung, auch den gleichgestellten Zielgruppen Berufsunfähigkeitsschutz.

Die DANV, Sonderabteilung der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG, ist somit der berufsständische Partner für steuerberatende, wirtschaftsprüfende, rechts- und unternehmensberatende Berufe oder wenn diese nach Ausbildung, Kenntnissen oder Fähigkeiten gleichzustellenden Berufen zurechenbar sind. Wurde noch keine Ausbildung abgeschlossen, ist der angestrebte Beruf maßgeblich. Dieser Beruf muß den rechts-, wirtschafts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufen zurechenbar sein oder Ihnen somit nach Ausbildung, Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies ist bei der Zuordnung der Berufsunfähigkeitsversicherung für Volkswirte sicher zutreffend bzw. kann zutreffend sein. Die DANV wird bei der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG als selbständiger Abrechnungsverband mit eigenen Tarifen und eigenem geschäftsführenden Direktor geführt. Eine dieser Besonderheiten ist ein Berufsstände- und Beiratsabkommen, dem eine ganze Reihe von berufsständischen Organisationen – Kammern wie Verbände – beigetreten sind.

Domäne der DANV ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung im Zusammenhang mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Risiko-Lebensversicherung. Da die DANV das Berufsunfähigkeitsrisiko nach den Individualisierungshäufigkeiten der ihr zurechenbaren Personenkreise kalkuliert hat, werden hier die finanziellen Vorteile im Vergleich zu vielen Mitbewerbern deutlich sichtbar.

Der finanzielle Nutzen wird flankiert von einer berufsspezifischen Definition der Berufsunfähigkeit in den Bedingungen der DANV. Seit jeher gibt es bei der DANV nicht die bei den meisten Mitbewerbern gängige Verweisungsmöglichkeit auf andere Tätigkeiten. Speziell der bei Vertragsabschluss ausgeübte Beruf (bei noch nicht abgeschlossener Ausbildung ist der angestrebte Beruf maßgeblich) wird unter Versicherungsschutz gestellt. Keine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, die ihren Fähigkeiten und Kenntnissen sowie der Lebensstellung entspricht, kann den Schutz schmälern. Ausschlaggebend ist letztlich die medizinische Entscheidung des begutachtenden Arztes.

Wenn der Arzt die Berufsunfähigkeit attestiert, spielt es alsdann keine Rolle mehr, ob und in welchem Umfang ggf. noch Arbeitseinkommen erzielt wird.


Die jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz der DANV bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen ist von unabhängiger Seite dokumentiert: Die Bedingungen unserer TOP-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wurden durch die renommierte Rating-Agentur Morgen & Morgen und anderen Ratingagenturen stets mit Höchstnoten ausgezeichnet.




Studium



Nutzen Sie unseren Onlineservice und Sie erhalten in kürzester Zeit die gewünschte Kontaktaufnahme.

Weitere Informationen unter:
Verbraucherzentrale Bundesverband, Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin, Tel.: 030/25800-0, Fax.: 030/25800-518, E-Mail: info@vzbv.de

 

PDF-Downloads:

Problemlösungen inzwischen nicht nur für Anwälte und Notare
Der besondere Berufsunfaehigkeitsschutz der danv fuer Dipl.-Volkswirte, Dipl.-Betriebswirte und Dipl.-Ökonomen
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Fragebogen für Beamte Laufbahndaten




Berufsunfähigkeitsversicherung für Volkswirte ohne jegliche Verweisung